Artenschutzrechtliche Prüfung
Bäume, Sträucher und Hecken bieten zahlreichen geschützten Tierarten, insbesondere Vögeln, Fledermäusen, Kleinsaugern und Insekten wichtigen Brut- und Lebensraum. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet es, geschützte Tierarten in ihrem natürlichen Umfeld zu stören bzw. deren Lebensraum zu zerstören.
" Eine Artenschutzprüfung in der Baumpflege dient dem Schutz
wildlebender Tiere und deren Lebensräume "
Im Vorfeld von Baumpflege- & Baumfällarbeiten führen wir für Sie eine artenschutzrechtliche Kontrolle im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) durch. Wenn Sie Pflege- oder Baumfällarbeiten planen, sollten Sie unbedingt eine artenschutzrechtliche Vorprüfung beauftragen. Dabei geht es um den Schutz wildlebender Tiere und der Erhaltung von Nist, Brut- und Lebensstätten. Mit einer fundierten Ausbildung zum geprüften Sachkundigen für Baum- & Habitatstrukturen greifen wir das komplexe Thema Artenschutz und Baumpflege auf und versuchen gemeinsam mit den zuständigen Naturschutzbehörden praktische Lösungen zu erarbeiten, um dem Natur- und Artenschutz und gleichzeitig der Verkehrssicherungspflicht gerecht zu werden.
Beratung und Angebotserstellung
Für eine verbindliche Angebotsabgabe vereinbaren wir mit Ihnen einen kostenfreien Besichtigungstermin. Wir besprechen mit Ihnen alle Details zum Auftrag und beraten Sie ausführlich zu allen Themen der Baumpflege. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Beantragung von Ausnahmegenehmigungen und beraten Sie zu Fragen rund um den Artenschutz und der jeweiligen Baumschutzverordnung.
Wir garantieren faire Angebote und eine fachgerechte, pünktliche Auftragsabwicklung. Für einen kostenlosen Besichtigungstermin und eine verbindliche Angebotserstellung kontaktieren Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Baumpflege Kleine-Benne
Büro: ✆ 030 / 890 362 34
Mobil: ✆ 0176 / 249 889 14
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